Unsere Beratungsgrundsätze

Steuerberater und Steuerbevollmächtigte ...

  • sind durch staatliche Prüfung zur Berufsausübung befugt
  • sind unabhängig, eigenverantwortlich tätig und Vertreter
    der Interessen ihrer Mandanten
  • sind zum Schutz ihrer Mandanten haftpflichtversichert
  • unterliegen der Berufsaufsicht der Steuerberaterkammer
    und der Berufsgerichtsbarkeit
  • sind zur Verschwiegenheit verpflichtet und haben beruflich
    ein Zeugnisverweigerungsrecht.
  • sind an die gesetzliche Vergütungsverordnung gebunden.

 

Fachkompetenz und Beratungsqualität

Das deutsche Steuerrecht unterliegt stetigen Gesetzesänderungen, laufender Rechsprechung und ständig neuen Vorschriften.

Zur Erweiterung und Festigung unseres Fachwissens nimmt unser gesamtes Kanzleiteam regelmässig an Berater- und Mitarbeiterseminaren teil.